Barrierefreie Verkehrsanlagen
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"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".
Konkretisiert wird Artikel 3 GG durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz - BGG
aus dem Jahre 2002. Zentrale Inhalte sind die Herstellung barrierefrei gestalteter
Lebensbereiche und die Gewährleistung einer umfassenden Nutzbarkeit aller Lebensbereiche
auch für behinderte Menschen.
In § 4 BGG wird definiert: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle
Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis
und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
"Mobilitätsbehindert" sind dabei nicht nur bewegungs-, wahrnehmungs-
und sprachbehinderte Menschen sowie Personen mit geistiger oder psychischer Behinderung.
Im weiteren Sinne kann man auch ältere, übergewichtige, klein- oder großwüchsige
Menschen, Analphabeten, Schwangere, Personen mit Beeinträchtigungen nach Operationen
oder Unfällen sowie Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck dazu zählen;
eine Gruppe, die etwa ein Drittel der Bevölkerung ausmacht und deren Zahl
weiter ansteigt.
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Barrierefrei heißt, die Lebensumwelt im Sinne eines universalen Designs
zu gestalten, also so viele Menschen wie möglich mit unterschiedlichen Lebensbedingungen
einzuplanen. Das erspart privaten und öffentlichen finanziellen Kompensationsaufwand
und ist in der Regel für eine Vielzahl von Personen von Nutzen. Niveaugleiche Eingänge
und Aufzüge helfen auch, wenn man mit dem Kinderwagen unterwegs ist. Eine gute Erkennbarkeit
und kontrastreiche Gestaltung von Einbauten im Straßenraum erleichtert nicht nur
sehbehinderten Menschen das Unterwegs-Sein. Sicher ist: durch unbedachte Planung
erforderliche Nachrüstungen verursachen oftmals hohe Kosten. Sie wären zu vermeiden.
Wichtige Elemente barrierefreier Verkehrsanlagen sind:
- Minimierung von Reststufe und -spalt beim Einstieg in Busse und Bahnen;
- breite Gehwege mit taktil und visuell wahrnehmbarer Trennung unterschiedlicher Funktionsbereiche;
- Vermeidung zu starker Quer- und Längsneigungen auf Gehwegen und behindertengerechte
Gestaltung von Treppen und Rampen;
- kontrastreiche Kennzeichnung Einbauten im Gehbereich;
- Bordabsenkungen an Querungsstellen, die den Belangen von Rollstuhlbenutzern
und den Interessen Blinder und Sehbehinderter gerecht werden;
- Berücksichtigung blinder Menschen an Lichtsignalanlagen und Einsatz von taktilen
Bodenelementen;
Leistungsangebot der AB Stadtverkehr:
- Planung und Entwurf barrierefreier Verkehrsanlagen
- Überprüfung vorliegender Planungen auf die Berücksichtigung von Barrierfreiheit
- Erarbeitung kommunaler Gestaltungsstandards in Abstimmung mit den
Verbänden und Vereinen vor Ort
- Unterstützung bei der Erstellung von Zielvereinbarungen
- Allgemeine Beratungsleistungen zur Barrierefreiheit
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