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Barrierefreie Verkehrsanlagen

Mit dem Rollstuhl unterwegs "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Konkretisiert wird Artikel 3 GG durch das Behinderten-Gleichstellungsgesetz - BGG aus dem Jahre 2002. Zentrale Inhalte sind die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche und die Gewährleistung einer umfassenden Nutzbarkeit aller Lebensbereiche auch für behinderte Menschen.

In § 4 BGG wird definiert: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

"Mobilitätsbehindert" sind dabei nicht nur bewegungs-, wahrnehmungs- und sprachbehinderte Menschen sowie Personen mit geistiger oder psychischer Behinderung. Im weiteren Sinne kann man auch ältere, übergewichtige, klein- oder großwüchsige Menschen, Analphabeten, Schwangere, Personen mit Beeinträchtigungen nach Operationen oder Unfällen sowie Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck dazu zählen; eine Gruppe, die etwa ein Drittel der Bevölkerung ausmacht und deren Zahl weiter ansteigt.

Mittelage-Haltestelle mit Fahrnbahnanhebung in Düsseldorf Barrierefrei heißt, die Lebensumwelt im Sinne eines universalen Designs zu gestalten, also so viele Menschen wie möglich mit unterschiedlichen Lebensbedingungen einzuplanen. Das erspart privaten und öffentlichen finanziellen Kompensationsaufwand und ist in der Regel für eine Vielzahl von Personen von Nutzen. Niveaugleiche Eingänge und Aufzüge helfen auch, wenn man mit dem Kinderwagen unterwegs ist. Eine gute Erkennbarkeit und kontrastreiche Gestaltung von Einbauten im Straßenraum erleichtert nicht nur sehbehinderten Menschen das Unterwegs-Sein. Sicher ist: durch unbedachte Planung erforderliche Nachrüstungen verursachen oftmals hohe Kosten. Sie wären zu vermeiden.

Wichtige Elemente barrierefreier Verkehrsanlagen sind:
  • Minimierung von Reststufe und -spalt beim Einstieg in Busse und Bahnen;
  • breite Gehwege mit taktil und visuell wahrnehmbarer Trennung unterschiedlicher Funktionsbereiche;
  • Vermeidung zu starker Quer- und Längsneigungen auf Gehwegen und behindertengerechte Gestaltung von Treppen und Rampen;
  • kontrastreiche Kennzeichnung Einbauten im Gehbereich;
  • Bordabsenkungen an Querungsstellen, die den Belangen von Rollstuhlbenutzern und den Interessen Blinder und Sehbehinderter gerecht werden;
  • Berücksichtigung blinder Menschen an Lichtsignalanlagen und Einsatz von taktilen Bodenelementen;


Leistungsangebot der AB Stadtverkehr:
  • Planung und Entwurf barrierefreier Verkehrsanlagen

  • Überprüfung vorliegender Planungen auf die Berücksichtigung von Barrierfreiheit

  • Erarbeitung kommunaler Gestaltungsstandards in Abstimmung mit den Verbänden und Vereinen vor Ort

  • Unterstützung bei der Erstellung von Zielvereinbarungen

  • Allgemeine Beratungsleistungen zur Barrierefreiheit



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